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Aufnahmebedingungen

Wen wir bei uns aufnehmen

In der Rehaklinik Freiolsheim werden Frauen und Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr behandelt. Die Klinik ist nach § 35 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) anerkannt. Eine direkte Aufnahme von Rehabilitanden/-innen mit Justizauflage oder aus der JVA ist damit möglich.

 

Vorgespräch

Eine Teilnahme am Informationsnachmittag mit Vorgespräch ist grundsätzlich verpflichtend. Einmal pro Monat finden Vorgespräche für Bewerber/-innen statt. Neben einem persönlichen Gespräch und einem Vortrag zum Therapieverständnis der Rehaklinik Freiolsheim erhalten Sie einen von aktuellen Rehabilitand/-innen durchgeführten Klinikrundgang.

Die Vorgespräche dienen insbesondere dem Kennenlernen der Einrichtung und sollen die Bewerber/-innen vor Therapiebeginn in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Vorstellungsgespräche sind für alle Bewerberinnen und Bewerber verpflichtend, wenn keine gravierenden Verhinderungsgründe vorliegen.

 

Entgiftung

Weitere Aufnahmevoraussetzung ist eine regulär abgeschlossene stationäre Entgiftung sowie eine nahtlose Verlegung in die Rehaklinik Freiolsheim in Begleitung Ihres/r Suchtberaters/-in oder einer mit uns oder Ihrer Suchtberatung abgesprochenen Vertrauensperson.

Bei Rehabilitanden/-innen aus Justizvollzugsanstalten entfallen das Vorgespräch und die Entgiftung. Allerdings wird eine direkte Aufnahme von unserer Seite aus nur gewährleistet, wenn am Aufnahmetag ein negatives Drogenscreening sowie eine negative Alkoholkontrolle vorgewiesen werden kann.

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Hinweise zur Aufnahme

Vor der Aufnahme benötigen wir:

  • Sozialbericht der vermittelnden Stelle (z. B. Beratungsstelle, Sozialdienst des Krankenhauses)
  • Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers, Kostenverpflichtungserklärung bei Selbstzahlern
  • bei geplanter Mitaufnahme eines Kindes: die Kostenzusage für das Kind
  • Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Suchtanamnese
  • ggf. Nachweis einer Entgiftungsbehandlung
  • aktuelle Arztbefunde (einschließlich Laborwerte) und ggf. aktueller Medikamentenplan
  • Zahnärztliche Bescheinigung über abgeschlossene Zahnsanierung
  • falls der Verzicht auf eine stationäre Entgiftungsbehandlung mit der Klinikleitung vereinbart wurde: eine durch Screeningnachweise bestätigte Suchtmittelfreiheit

 

Bei der Aufnahme benötigen wir:

  • Krankenversichertenkarte und ggf. Zuzahlungsbefreiung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Personalausweis oder Passersatz
  • Bewilligungsbescheide von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Zimmerkaution in Höhe von 40,00 Euro
  • bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme: Medikamente für mind. vier Wochen

Bitte klären Sie Ihre versicherungsrechtliche Situation sowie die Frage des Übergangsgeldes mit Ihrer beratenden Stelle.

 

Sollten wir Sie als Rehabilitand/-in in unserer Einrichtung begrüßen dürfen, erwarten wir Ihre aktive Mitwirkung hinsichtlich Ihrer Suchtmittelabstinenz während der Therapie. Ziel der Behandlung ist, dass Sie eine langfristige Abstinenz sowohl von illegalen Drogen als auch von legalen Drogen (z. B. Alkohol) erlernen.

 

Bitte kommen Sie am Aufnahmetag suchtmittelfrei bis spätestens 10.00 Uhr in die Klinik. Wenn Sie von Angehörigen begleitet werden, sind auch diese bei uns herzlich willkommen.

 

Fragen zur Aufnahme

Für Fragen rund um Ihre Aufnahme stehen Ihnen in unserem Aufnahmesekretariat Nicole Schramm und Jasmin Pfrommer gerne zur Verfügung.

 

Nicole Schramm
Telefon 07204-9204-27
nicole.schramm@agj-freiburg.de

 

Jasmin Pfrommer
Telefon 07204-9204-28
jasmin.pfrommer@agj-freiburg.de

 

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